Rechtfertigung 15

128 Wer fleischliche Freuden über Gebühr genossen hat, wird den Überfluß mit hundertfachen Mühen bezahlen.

129 Der Vorgesetzte ist es einem Untergebenen schuldig, ihm seine Pflicht zu nennen, und wenn ihm nicht gehorcht wird, ihm das Herannahen von Unheil anzukündigen.

130 Wer von jemandem Unrecht erfährt und nicht nach Vergeltung trachtet, vertraut in dieser Beziehung auf Christus, erhält in dieser Welt Hundertfältiges und erbt das ewige Leben.

131 Gedenken Gottes ist die Mühe des Herzens, welche um der Frömmigkeit willen auftritt. Und jeder, der Gott vergißt, ist dem Vergnügen ergeben und wird gefühllos.

132 Sag nicht, der Leidenschaftslose könne nicht bedrängt werden. Denn wenn auch nicht für sich selbst, so ist er dies doch für den Nächsten schuldig.

133 Wenn der Feind in der Vergessenheit der Sünden lebt und bereits viele Schuldscheine in der Hand hält, dann nötigt er den Schuldner auch und vor allem dann, wenn er an die Sünden denkt, sich solche Scheine ausstellen zu lassen, und macht sich dabei das Gesetz der Sünde mit gutem Grund zunutze.

134 Willst du ununterbrochen an Gott denken, so stoße die Angriffe nicht fort, als seien sie ungerecht, sondern erdulde sie als gerechterweise kommende. Denn die Duldsamkeit regt durch jedes Ereignis die Erinnerung an Gott an. Wenn man aber ausweicht, verringert dies die geistige Einsicht des Herzens und bewirkt durch die Erschlaffung die Vergessenheit.

135 Wenn du willst, daß deine Sünden vom Herrn bedeckt werden, dann mache es vor den Menschen nicht offenbar, falls du Tugenden besitzt. Was wir nämlich mit diesen tun, das macht Gott auch mit jenen.

136 Hast du die Tugend verborgen, dann erhebe dich nicht, als vollzögest du Gerechtigkeit. Gerechtigkeit nämlich bedeutet nicht nur, das Gute zu verbergen, sondern auch, nichts Verbotenes im Sinn zu haben.

 

(aus Markos der Asket, 226 Kapitel über jene, die meinen, aus Werken gerechtfertigt zu werden)

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